Vorsorge- & Nachfolgeplanung

Vorsorge- & Nachfolgeplanung

Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem Thema der Vermögensnachfolge zu beschäftigen oder heute Vorsorge für den Fall zu treffen, dass man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

Aus unserer langjährigen Erfahrung in der Kundenbetreuung wissen wir jedoch, wie wichtig es ist, sich frühzeitig mit diesen Fragestellungen zu befassen.

Wir als studierte Finanzplaner und Testamentsvollstrecker möchten Sie gerne dabei unterstützen, diese komplexen und vielschichtigen Themen anzugehen und vernetzte Lösungen zu schaffen, bei denen Ihre finanziellen und persönlichen Belange Berücksichtigung finden.

Sprechen Sie uns an!

Die Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass Sie jemanden bestimmen möchten, der sich um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie es nicht mehr können.

Diese Verfügungen sollen verhindern, dass statt einer Person Ihres Vertrauens, wie z.B. der Ehepartner oder die Kinder, ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird.

Sollte kein Bevollmächtigter benannt sein, muss erst ein Betreuer bestellt werden. Dies geschieht durch das Betreuungsgericht. Bis dahin kann keiner eine Entscheidung für Sie treffen.

Im Grunde haben Sie zwei Möglichkeiten vorzusorgen:

  • Sie können jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Diese Person darf dann wichtige Entscheidungen für Sie treffen, oder
  • Sie schreiben eine Betreuungsverfügung, in der konkrete Menschen als Betreuer genannt werden.

Ein wichtiger Unterschied: Betreuer werden vom Gericht benannt und kontrolliert. Die Vollmacht kann für alle Angelegenheiten oder auch nur für bestimmte Teilbereiche erteilt werden. Üblicherweise beinhalten Vorsorgevollmachten:

Die Vermögenssorge: Dazu gehören die Vermögensverwaltung sowie Bankgeschäfte.

Die Personensorge: Sie umfasst zum Beispiel die medizinische Behandlung oder die Bestimmung des Aufenthaltsortes.

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei Ihrer Planung.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie durch Anklicken des folgenden Buttons die Seiten der KBD Finanz GmbH & Co. KG verlassen und zu den Seiten des Bundesministeriums der Justiz als externer Anbieter weitergeleitet werden. Die dort erstellten Texte sind von Dritten und dienen lediglich zu unverbindlichen Informationszwecken oder dem Marketing.

Vorsorgevollmacht – (Bundesministerium der Justiz)

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls Sie nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können.

Somit wird sichergestellt, dass Ihr Wille zu grundsätzlichen Fragestellungen umgesetzt wird, auch wenn Sie ihn in der aktuellen Situation nicht mehr äußern können: so bestimmen Sie beispielsweise welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen oder beispielsweise wie Sie untergebracht werden wollen.

Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei Ihrer Planung.

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie durch Anklicken des folgenden Buttons die Seiten der KBD Finanz GmbH & Co. KG verlassen und zu den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit als externer Anbieter weitergeleitet werden. Die dort erstellten Texte sind von Dritten und dienen lediglich zu unverbindlichen Informationszwecken oder dem Marketing.

Patientenverfügung – (Bundesministerium für Gesundheit)

Eine vernünftige Nachfolgeplanung beginnt bereits mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht sowie einer Patientenverfügung. Leider wird dieses Thema in vielen Familien als unangenehm empfunden und daher häufig nicht geregelt. Deshalb wundert es auch nicht, dass zwei Drittel aller Deutschen weder ein Testament, noch die Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht erstellt haben. Und selbst bei den Regelungen, die getroffen wurden, ist ein Großteil ungenügend. 

Wir begleiten Sie bei der Regelung Ihrer privaten und betrieblichen Nachfolgeplanung. 

Aus unserer Sicht ist die erbschaftssteuerliche Optimierung wichtig, aber meist zweitrangig. Vielmehr dient die Erstellung eines guten Testaments dazu, Erbstreitigkeiten zu verhindern.

Wir bieten Ihnen durch eine individuelle Analyse Ihrer Vermögensnachfolge konkrete Planungshilfen. Dabei wird neben den rechtlichen und steuerlichen Aspekten insbesondere auch die Absicherung Ihrer nächsten Angehörigen und die Sicherung des Familienfriedens berücksichtigt. Für die rechtliche und fiskalische Beratung greifen wir auf unsere Netzwerkpartner zurück, die sich als Justiziare und Steuerberater ausschließlich diesem Themenkomplex verschrieben haben und somit eine hohe Fachexpertise aufweisen.

Wer ein Testament verfasst, hat den meisten Menschen etwas voraus: Seine Erbschaft ist geregelt.

Leider bedeutet dies nicht automatisch, dass alles so ablaufen wird, wie Sie sich dies vorstellen. Vor diesem Hintergrund kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. Die Gründe sind mannigfaltig und von Mandant zu Mandant unterschiedlich:

Welche Aufgaben erledigt ein Testamentsvollstrecker für Sie:

  • Er sichert Ihren wahren Willen ab und entlastet Ihre Lieben. Sie sorgen zu Lebzeiten dafür, Streit zwischen Ihren Erben zu vermeiden: Sicherung der ordnungsgemäßen Umsetzung Ihrer Vermächtnisse und Auflagen (§2203 BGB).
  • Erstellung des Nachlassverzeichnisses (§2215 BGB) und Abgabe der Erbschaftssteuermeldung ErbStG §33
  • Vereinfachung der Abwicklung und Verwaltung Ihres Erbes; Erben sind häufig mit der Abwicklung und Aufkündigung aller Verträge überfordert. So übernimmt der Testamentsvollstrecker die gesamte Korrespondenz mit Behörden, Mietern und Vermietern sowie Banken und Versicherungen. Dies kann insbesondere wichtig sein, wenn Ihre Erben im Ausland leben oder Sie diese von der komplizierten Abwicklung entlasten wollen. Aber auch die Umsetzung umfangreicher Vermächtnisse, Stiftungen oder Spenden können unter Umständen Ihre Erben überfordern oder im schlimmsten Fall Interessenskonflikte schaffen.
  • Sicherung und Verwaltung Ihres Nachlasses bis zur Übergabe an Ihre Erben (§§2205, 2209 BGB). Weder das Nachlassgericht noch die Erben dürfen sich einmischen. Wichtig für Sie: Ihre Erben genießen ein stetiges Auskunftsrecht (§2218 BGB)
  • Schutz des Nachlasses vor Gläubigern der Erben; z.B. beim Behindertentestament (Fall des §2214 BGB). Sichern Sie Ihre Lieben ab, damit diejenigen, die die Hilfe am nötigsten haben, nicht allein damit sind!
  • Ihr Wunsch der Vor- und Nacherbfolge (§§ 2100 BGB ff) wird gesichert umgesetzt
  • Sicherung einer Unternehmensnachfolge

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