Die Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass Sie jemanden bestimmen möchten, der sich um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie es nicht mehr können.
Diese Verfügungen sollen verhindern, dass statt einer Person Ihres Vertrauens, wie z.B. der Ehepartner oder die Kinder, ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird.
Sollte kein Bevollmächtigter benannt sein, muss erst ein Betreuer bestellt werden. Dies geschieht durch das Betreuungsgericht. Bis dahin kann keiner eine Entscheidung für Sie treffen.
Im Grunde haben Sie zwei Möglichkeiten vorzusorgen:
- Sie können jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Diese Person darf dann wichtige Entscheidungen für Sie treffen, oder
- Sie schreiben eine Betreuungsverfügung, in der konkrete Menschen als Betreuer genannt werden.
Ein wichtiger Unterschied: Betreuer werden vom Gericht benannt und kontrolliert. Die Vollmacht kann für alle Angelegenheiten oder auch nur für bestimmte Teilbereiche erteilt werden. Üblicherweise beinhalten Vorsorgevollmachten:
Die Vermögenssorge: Dazu gehören die Vermögensverwaltung sowie Bankgeschäfte.
Die Personensorge: Sie umfasst zum Beispiel die medizinische Behandlung oder die Bestimmung des Aufenthaltsortes.
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie bei Ihrer Planung.